Die Voraussetzungen
Das Angebot der Mobilen Bahnhofsmission, sprich: die Begleitung im Zug, wird durch Ehrenamtliche der Bahnhofsmission Bremen möglich gemacht.
Dazu sollten folgende Voraussetzungen zur Reisefähigkeit erfüllt sein:
körperlich:
- Es besteht keine Pflegebedürftigkeit.
- Die Person ist in der Lage, selbständig den Waschraum aufzusuchen und zu benutzen.
- Die Person ist in der Lage, selbständig zu essen und zu trinken.
- Kinder unter 6 Jahren können nicht begleitet werden.
psychisch:
- Es liegt keine schwere geistige Behinderung vor und auch keine fortgeschrittene Demenz (z.B. Alzheimererkrankung).
- Die Person leidet an keiner schweren seelischen oder psychischen Behinderung bzw. Erkrankung.
- Sie befindet sich nicht in einer akuten psychischen oder sozialen Krise, die eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermuten lässt.